CO2-Musterklage – Geeignete Fälle gefragt!
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der seit 2023 gesetzlich vorgeschriebenen Aufteilungspflicht der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter. Zahlreiche anschauliche Praxisfälle haben wir dazu bereits von Ihnen erhalten, dafür vielen Dank!
Um die aussichtsreichsten Fälle auswählen zu können, wollen wir die Fall-Anzahl noch weiter vergrößern. Wichtige Kriterien für die Auswahl:
• Vermieter und Mieter müssen die gerichtliche Klärung wollen, auch über mehrere Instanzen.
Heißt auch: Keine vorzeitige Beendigung von Musterklagen auf "halber Strecke" durch Vergleich oder gar Klagerücknahme.
• Der Vermieter muss
- ggf. mit Unterstützung durch Haus & Grund Deutschland
- grundsätzlich zu einer Kommunikation mit den Medien bereit sein.
• Der Fall kann sowohl einen vermietenden Mehrfamilienhaus-Eigentümer als auch einen sich selbst z.B. durch eine Gasetagenheizung versorgenden Mieter betreffen.
• Besonders interessant sind naturgemäß Fälle,
bei denen der Vermieter trotz umfangreicher energetischer Modernisierung
- bedingt durch das Verbrauchsverhalten der Mieter insgesamt
- einen großen Anteil der CO2-Abgabe tragen muss.
Passende Fälle bitte gerne direkt an barent@hausundgrund.de weitergeben. (ZV)
Nachricht vom 13.1.25 11:04