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Gesetzgebung und Politik

Grundsteuerreform
Am 9. April ist auf der Basis des Bund-Länder-Kompromisses, vorgestellt von Finanzminister Scholz SPD, ein Gesetzesentwurf gefertigt worden, der im Regierungskabinett auf Bundesebene beschlossen werden soll. Er knüpft für Wohngrundstücke sehr bürokratisch an Bodenrichtwerte und Mieten als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer an, multipliziert mit einer bundeseinheitlich angestrebten abgesenkten Steuermesszahl und multipliziert mit aktuellen kommunalen Hebesätzen, und verfolgt Einzelfallgerechtigkeit (Wertmodell).
Die daran geübte Kritik ist riesig.
Mehr dazu in der Sprechstunde oder in unserer Geschäftsstelle in Seesen.

Nachricht vom 4.5.19 14:35

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