Mietrecht:
BGH: Zum Verbot der kurzzeitigen Vermietung im Wohnungseigentum
Der Bundesgerichtshof hat am 12.04.2019 entschieden, dass das Verbot der kurzzeitigen Vermietung
von der Eigentumswohnungen nur mit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich ist
(V ZR 112/18).
Mehr dazu in der Sprechstunde!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nachricht vom 8.5.19 10:17