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Bankrecht

BGH: Kündigungen langjährig zuteilungsreifer Bausparverträge wirksam
Mit Urteil vom 21. Februar 2017 (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge nach dem für Darlehensverträge geltenden Kündigungsrecht kündigen darf, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind.

Mehr dazu in der Sprechstunde!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nachricht vom 7.3.17 21:46

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