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Überarbeitete Bau- und Handwerkerverträge

Im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Informationspflicht für Unternehmer nach § 36 VSBG ab dem 1. Februar 2017 wurden die kostenlosen ZDB – Haus & Grund Bau- und Handwerkerverträge überarbeitet.
Auch wurden die Verträge im Hinblick auf den am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen § 309 Nr. 13 BGB abgeändert. Nach § 309 Nr. 13 BGB neu ist in nichtnotariellen Verträgen, die ab 1. Oktober 2016 mit Verbrauchern geschlossen werden, eine Bestimmung in den AGB, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, unwirksam, wenn sie eine strengere Form als die Schriftform vorsieht. Sofern Landesverbände und Ortsvereine die Verträge auf ihren Internetseiten zum Download anbieten, bitten wir um Austausch der Verträge.

Mehr dazu in der Sprechstunde!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nachricht vom 15.2.17 10:26

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